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Das
sind unsere Beiträge in der Leichtathletik
- Abteilung
(gültig ab 01.01.2008):
(Beiträge
laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.05.2006)
| Verwaltungsgebühren:
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Keine Verwaltungsgebühren
bei Abteilungs-Wechsel
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| Verwaltungsgebühr
für Einzelmitglieder |
€8,-
einmalig |
| Verwaltungsgebühr
für Familien |
€16,-
einmalig (bei zeitgleichem Eintritt) |
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| Einzelbeiträge: |
| Kinder/Jugendliche
bis 18 Jahre |
€ 45,- halbjährlich |
| Erwachsene ab
18 Jahre |
€ 66,- halbjährlich |
| Senioren ab 65
Jahre |
€ 60,- halbjährlich |
| Herzsport, altersunabhängig
(ohne KK-Abrechnung) |
€ 180,-
halbjährlich |
| Herzsport, altersunabhängig
(mit KK-Abrechnung) |
€ 90,- halbjährlich |
| Ermäßigter
Beitrag* (nur auf Antrag) |
€ 42,- halbjährlich |
| Mindestbeitrag
(für Inaktive/Begleitpersonen) |
€ 24,- halbjährlich |
| Nutzung des "Kraftwerkes"
(zzgl. Mitgliedsbeitrag) |
€ 18,- halbjährlich |
*1Ermäßigter
Beitrag wird gegen Vorlage eines gültigen Ausweises
für Mitglieder gewährt, die durch Bundeswehr,
Zivildienst, Studium und Ausbildung (über 18 Jahre)
nur gelegentlich am Training teilnehmen können. Auch
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger werden mit Ausweis
(nicht Behindertenausweis) zugelassen (sofern das Familieneinkommen
ausschließlich aus Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfegeld
bezogen wird); außerdem Teilnehmer der Krebsnachsorge
mit Verordnung der Krankenkassen. Der ermäßigte
Beitrag kann nicht rückwirkend genehmigt werden und
ist nur für ein Jahr gültig. In besonderen Härtefällen
sind Sonderregelungen durch den LAF- Vorstand möglich.
2Der ermäßigte Beitrag gilt auch für Begleitpersonen
beim Eltern-Kind-Turnen.
Der ermäßigte
Beitrag kann nicht rückwirkend genehmigt werden.
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| Familienbeiträge:
(auf Antrag) |
| Erwachsene
ab 18 Jahre |
€
54,- halbjährlich |
| Kinder/Jugendliche
bis 18 Jahre |
€
39,- halbjährlich |
| Ab 3. Kind
in der Familie |
€ 21,- halbjährlich
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| Partner (2 Erwachsene)
ab 18 Jahre |
€ 57,- halbjährlich |
Der Familienbeitrag kann nur bei mindestens drei Angehörigen
mit 1 Erwachsenen und 2 Kindern, oder höchstens 2
Erwachsenen und 1 Kind eingesetzt werden. Anzahl der Kinder
bis 18 Jahren ist unbegrenzt. Es werden auch Lebensgemeinschaften
mit Kind angenommen. In jedem Fall muss die Meldeadresse
gleich sein!
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Wenn keine Einzugsermächtigung
erteilt wird, erhöht sich der Beitrag um € 6,-
pro Halbjahr für alle.
Es sind auch zeitlich begrenzte Kurzmitgliedschaften möglich
(mindestens 3 Monate).
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| Die Beiträge werden halbjährlich
zum 15.01. und 15.07. eingezogen oder Sie erhalten eine
Rechnung.
Bei Mahnungen entstehen Mahngebühren. Für
die erste Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 €
fällig, bei der zweiten Mahnung werden 10,00 €
erhoben.
Kündigungsfristen: 4 Wochen vor Halbjahrsende
zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres.
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| Das Anmeldeformular finden
Sie hier. |
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