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Das sind unsere Beiträge in der Leichtathletik - Abteilung (gültig ab 01.01.2008):


(Beiträge laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.05.2006)

Verwaltungsgebühren:

Keine Verwaltungsgebühren bei Abteilungs-Wechsel

 
Verwaltungsgebühr für Einzelmitglieder €8,- einmalig
Verwaltungsgebühr für Familien €16,- einmalig (bei zeitgleichem Eintritt)

Einzelbeiträge:

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre € 45,- halbjährlich
Erwachsene ab 18 Jahre € 66,- halbjährlich
Senioren ab 65 Jahre € 60,- halbjährlich
Herzsport, altersunabhängig (ohne KK-Abrechnung) € 180,- halbjährlich
Herzsport, altersunabhängig (mit KK-Abrechnung) € 90,- halbjährlich
Ermäßigter Beitrag* (nur auf Antrag) € 42,- halbjährlich
Mindestbeitrag (für Inaktive/Begleitpersonen) € 24,- halbjährlich
Nutzung des "Kraftwerkes" (zzgl. Mitgliedsbeitrag) € 18,- halbjährlich

*1Ermäßigter Beitrag wird gegen Vorlage eines gültigen Ausweises für Mitglieder gewährt, die durch Bundeswehr, Zivildienst, Studium und Ausbildung (über 18 Jahre) nur gelegentlich am Training teilnehmen können. Auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger werden mit Ausweis (nicht Behindertenausweis) zugelassen (sofern das Familieneinkommen ausschließlich aus Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfegeld bezogen wird); außerdem Teilnehmer der Krebsnachsorge mit Verordnung der Krankenkassen. Der ermäßigte Beitrag kann nicht rückwirkend genehmigt werden und ist nur für ein Jahr gültig. In besonderen Härtefällen sind Sonderregelungen durch den LAF- Vorstand möglich.
2Der ermäßigte Beitrag gilt auch für Begleitpersonen beim Eltern-Kind-Turnen.

Der ermäßigte Beitrag kann nicht rückwirkend genehmigt werden.


Familienbeiträge: (auf Antrag)

Erwachsene ab 18 Jahre € 54,- halbjährlich
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre € 39,- halbjährlich
Ab 3. Kind in der Familie

€ 21,- halbjährlich

Partner (2 Erwachsene) ab 18 Jahre € 57,- halbjährlich

Der Familienbeitrag kann nur bei mindestens drei Angehörigen mit 1 Erwachsenen und 2 Kindern, oder höchstens 2 Erwachsenen und 1 Kind eingesetzt werden. Anzahl der Kinder bis 18 Jahren ist unbegrenzt. Es werden auch Lebensgemeinschaften mit Kind angenommen. In jedem Fall muss die Meldeadresse gleich sein!


Wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der Beitrag um € 6,- pro Halbjahr für alle.
Es sind auch zeitlich begrenzte Kurzmitgliedschaften möglich
(mindestens 3 Monate).


Die Beiträge werden halbjährlich zum 15.01. und 15.07. eingezogen oder Sie erhalten eine Rechnung.

Bei Mahnungen entstehen Mahngebühren. Für die erste Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € fällig, bei der zweiten Mahnung werden 10,00 € erhoben.

Kündigungsfristen: 4 Wochen vor Halbjahrsende zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres.


Das Anmeldeformular finden Sie hier.